Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Famility Company AG

1. Parteien und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Famility Company AG mit Sitz in Zürich (Firmennummer CHE-323.432.122, nachfolgend «Famility» genannt) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Kunden» genannt).

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jeden Vertrages zwischen Famility und ihren Kunden. Bei Zustandekommen eines Vertrages akzeptiert der Kunde diese AGB und bestätigt, sie gelesen und verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn ein Kunde auf www.famility.ch ein Abonnement (nachstehend «Abo» genannt) für ein Velo abschliesst oder Produkte kauft und Famility den Auftrag annimmt; d.h. wenn Famility den Kunden akzeptiert und das entsprechende Velo-Modell oder Produkt verfügbar ist.

Ein Vertragsabschluss setzt voraus, dass es sich beim Kunden um eine handlungsfähige Person mit einem festen Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein handelt, der zudem über eine ausreichende Bonität verfügt, um die finanziellen Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag erfüllen zu können. Famility ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und dazu Informationen von öffentlichen Ämtern einzuholen. Famility entscheidet aufgrund der vorliegenden Informationen nach eigenem Ermessen, ob ein Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen wird oder nicht. Famility kann einen Auftrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Vertragsinhalt

Kommt ein Vertragsabschluss über ein Abo zustande, verpflichtet sich Famility zur Lieferung des bestellten Velo-Modells und zur Verfügungstellung des Velos während der Dauer des Abos. In der Regel ist die Abodauer unbefristet. Es besteht hingegen eine Mindestdauer, welche je nach Modell 6 oder 12 Monate dauert. Für die Abodauer sind die gemäss Vertragsabschluss vereinbarten Abogebühren und allfällige Lieferkosten vom Kunden zu zahlen.

Kommt ein Vertragsabschluss über den Kauf von Produkten zustande, so verpflichtet sich Famility zur Lieferung des entsprechenden Produktes gegen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich von anfallenden Lieferkosten.

4. Übergabe des abonnierten Velos

Das Velo im Abo wird dem Kunden in betriebssicherem Zustand geliefert. Der Kunde muss bei Erhalt die Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit des gelieferten Velos prüfen. Allfällige Beanstandungen von Mängeln sind innerhalb von 3 Tagen per Mail an: bikeforever@famility.ch zu melden. Erfolgt keine Beanstandung, gilt das Velo als vertragskonform und betriebssicher ausgeliefert.

Wenn der Kunde das Velo am vereinbarten Termin nicht entgegennimmt, ist Famility berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für die entstandenen Transportkosten hat der Kunde aufzukommen. Zudem kann Famility in diesem Fall eine pauschale Entschädigung im Rahmen der Abogebühr für einen Monat geltend machen.

5. Abogebühren und Zahlungsverzug

Abogebühren sind monatlich im Voraus zahlbar.

Famility ist berechtigt, die Abogebühr für den ersten ganzen Monat sowie allfällige Lieferkosten als Vorauszahlung zu verlangen. 

Lieferungen gegen Rechnung sind innerhalb von 20 Tagen zahlbar. 

Der Kunde ist zur fristgerechten Zahlung der Abogebühr verpflichtet, auch wenn er das Velo – aus welchen Gründen auch immer (z.B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten) – nicht benutzen kann.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Famility ist berechtigt, pro Mahnung eine Gebühr von CHF 25.00 (inkl. MwSt.) zu belasten. Wenn der Kunde trotz Mahnung nicht bezahlt, ist Famility berechtigt, eine Nachfrist für die Bezahlung der Ausstände zu setzen und nach deren ungenutzten Verstreichen vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe des Velos zu fordern.

Sollte Famility sich veranlasst sehen, offene Forderungen auf dem Betreibungsweg einzufordern, ist Famility berechtigt, dem Kunden eine Aufwandsentschädigung von CHF 100.00 (inkl. MwSt., zuzüglich zu den Betreibungskosten) zu belasten. Kosten, die aus Adressnachforschungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Famility ist berechtigt, das Inkasso von offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

6. Eigentum und Sorgfaltspflicht

Famility bleibt während der ganzen Abodauer Eigentümerin des Velos. 

Das Velo darf nicht veräussert, verpfändet oder mit Rechten Dritter belastet werden. Auf Verlangen gewährt der Kunde Famility und/oder deren Beauftragten zu angemessener Tageszeit Zugang zum Velo. Der Kunde darf keine Veränderungen am Velo vornehmen, die sich nicht bei Beendigung des Abos wieder rückgängig machen lassen.

Der Kunde sorgt dafür, dass das Velo jederzeit sorgfältig, sachgemäss und gesetzeskonform benutzt wird, dass das Velo sicher aufbewahrt und wenn nötig mit einem Schloss abgesperrt ist.

Zudem verpflichtet sich der Kunde, das Velo stets in einem betriebssicheren Zustand zu halten und die dazu notwendigen Wartungsarbeiten und/oder Reparaturen vornehmen zu lassen. Die Kosten dazu gehen zu Lasten des Kunden.

Adressänderungen während der Abodauer sind Famility vom Kunden schriftlich mitzuteilen. 

7. Beendigung des Abos

Der Kunde kann das Abo des DOUZE Lastenvelos mit einer Frist von einem Monat, jeweils auf das Ende des nachfolgenden Abo-Monats unter www.famility.ch kündigen; erstmals auf Ablauf der vereinbarten Mindestdauer. Die Kindervelos müssen spätestens 7 Tage vor der automatischen Verlängerung gekündigt werden; erstmals auf Ablauf der vereinbarten Mindestdauer.

Famility kann das Abo wegen Zahlungsverzugs (gemäss Punkt 5.) oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. grobe Verstösse gegen die Sorgfaltspflichten gemäss Punkt 6.) kündigen.

8. Rückgabe des abonnierten Velos

Nach Beendigung des Abos muss der Kunde das Velo innerhalb von 10 Tagen an Famility retournieren.

Das Velo ist in ursprünglichem, ordnungsgemässem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Falls der Kunde das Velo nicht rechtzeitig am vereinbarten Ort zurückgibt, ist Famility berechtigt, das Velo auf Kosten des Kunden abholen zu lassen. Zudem kann Famility in diesem Fall weitere – der Verspätung entsprechende – Abogebühren geltend machen.

Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Rückgabe des Velos nicht nach, so ist Famility berechtigt, auf Kosten des Kunden das Velo abzuholen oder abholen zu lassen und dabei auch die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten.

Famility überprüft das Velo nach der Rückgabe. Kosten für die Instandstellung des Velos, welche auf unsachgemässe oder fahrlässige Handhabung oder mutwillige Zerstörung zurückzuführen sind, werden dem Kunden auferlegt. Ebenso Kosten, die entstehen, um den ursprünglichen Zustand des Velos wieder herzustellen, wenn durch den Kunden Veränderungen vorgenommen worden sind.

9. Haftung und Garantie

Die Haftung von Famility für vertragliche sowie ausservertragliche Schäden gegenüber ihren Kunden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Famility haftet weder für indirekte noch für mittelbare Schäden.

Der Kunde haftet unabhängig von seinem Verschulden für jegliche bei Famility anfallenden Schäden aufgrund einer Beschädigung des Velos sowie dessen Verlust (z.B. durch Diebstahl oder höhere Gewalt wie z.B. Brand, Überschwemmungen etc.). Der Kunde haftet insbesondere auch für das Verhalten eines anderen Fahrers. Im Schadenfall ist Famility umgehend zu benachrichtigen.

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, über eine gültige Hausrats- sowie Privathaftpflichtversicherung zu verfügen.

Die Garantiefrist für gekaufte Produkte beträgt zwei Jahre.

10. Abtretung

Famility ist berechtigt, Forderungen aus abgeschlossenen Verträgen ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder als Sicherheit zu stellen. Eine solche Abtretung oder Stellung als Sicherheit verändert den Inhalt des Vertrages zwischen Famility und den Kunden nicht. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage seine Zustimmung zu einer solchen Abtretung oder Stellung als Sicherheit zu geben.

11. Datenschutz

Der Umgang von Famility mit Kundendaten unterliegt dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

Es gilt die jeweils aktuell gültige Datenschutzerklärung von Famility: https://www.famility.ch/datenschutz/

12. Schlussbestimmungen

Anpassungen
Famility kann die AGB und die Datenschutzbestimmungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Die Anpassungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn sich eine Lücke in den Bestimmungen offenbart.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese AGB und die Vertragsverhältnisse zwischen Famility und ihren Kunden gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen Famility und ihren Kunden wird Zürich vereinbart.

Version
Zürich, März 2021